Guten Morgen,
in der QS-RL von 2014 wurde unter Abschnitt 4.4 festegelegt, das mobile C-Bögen ohne Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 nur bis zum 01.01.2025 betrieben werden dürfen.
Würde diese Einschränkung in der neuen QS-RL von 2024 wieder aufgehoben. Ich kann dazu nicht wirklich eine für mich klare Aussage finden. Können Sie mir dazu eine Hilfe geben? Welche Voraussetzung sind ggf. für den Weiterbetrieb nach DIN 6868-57 abgenommenen Geräten zu erfüllen?
Danke
Frank Striewe