Mobile C-Bögen und DIN 6868-157

Guten Morgen,

in der QS-RL von 2014 wurde unter Abschnitt 4.4 festegelegt, das mobile C-Bögen ohne Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 nur bis zum 01.01.2025 betrieben werden dürfen.

Würde diese Einschränkung in der neuen QS-RL von 2024 wieder aufgehoben. Ich kann dazu nicht wirklich eine für mich klare Aussage finden. Können Sie mir dazu eine Hilfe geben? Welche Voraussetzung sind ggf. für den Weiterbetrieb nach DIN 6868-57 abgenommenen Geräten zu erfüllen?

Danke

Frank Striewe

Striewe

Sehr geehrter Herr Striewe,

der Termin 01.01.2025 ist passé. Im Anhang B der neuen QS-Richtlinie sind die Regeln für den Betrieb eines C-Bogen mit Bildwiedergabegerät aufgeführt, wenn eine Abnahmeprüfung nach der DIN V 6868-57 erfolgreich absolviert wurde. Wenn der C-Bogen lediglich ein Testbild abspeichern kann, die Abnahmeprüfung mit einem Testbild (SMPTE) durchgeführt wurde, kann der C-Bogen nach den den Regeln in Anhang B der Richtlinie  über den Zeitpunkt 01.01.2025 weiterbetrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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