mobiler C-Bogen Aufnahmeserie

Guten Morgen Herr Prof. Ewen,

unsere ärztliche Stelle fordert 6 Aufnahmeserien von Patienten von unseren beiden mobilen C-Bögen.

Beim C-Bogen wird doch durchleuchtet - welche Aufnahmen werden hier gefordert?

Vielen Dank
kathrin.mueller
Sehr geehrte Frau Müller, moderne C-Bogengeräte sind heutzutage, auf der Basis digitaler Techniken, sehr variabel einsetzbar. Man kann neben ihrer Hauptaufgabe, der Durchleuchtung, auch Röntgenaufnahmen (z.B. Einzelaufnahmen, Serien) mit durchaus befundbarer Bildqualität erzeugen. Insofern muss es nicht verwundern, wenn eine ärztliche Stelle in ihr Überprüfungsprogramm grundsätzlich auch den Aufnahmebetrieb mit einbezieht. Falls aber von einem Betreiber derartiger Röntgeneinrichtungen aus untersuchungsbezogenen oder aus technischen Gründen keine zur Befundung vorgesehenen Röntgenaufnahmen erzeugt werden bzw. erzeugen werden können, dann entfällt natürlich auch die Forderung einer ärztlichen Stelle nach Übersendung von Röntgenaufnahmebildern. Fragen dieser Art müssen individuell zwischen ärztlicher Stelle und Betreiber abgestimmt werden. Es hilft in diesem Zusammenhang vielleicht auch ein Blick in die Prüfberichte des Sachverständigen, die ja für Ihre C-Bogengeräte vorliegen müssten (befinden sich möglicherweise bei der Verwaltung Ihres Hauses). Darin sollte eigentlich der Betrieb dieser Geräte so beschrieben sein, dass man erkennen kann, ob ein Aufnahmebetrieb zum Zwecke der Befundung möglich bzw. vorgesehen ist. Auf jeden Fall sollten Sie sich mit der betreffenden ärztlichen Stelle in Verbindung setzen. Meine Erfahrung ist: Mit denen kommt man meistens ganz gut klar. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld