Sehr geehrte Forum-Mitglieder Strahlenschutzrecht,
unser Plan: Wiederinbetriebnahme einer modernisierten, vom MPA Dortmund staatlich bis 2026 geprüften Teleradiologie-Einheit für digitales Röntgen (!) von Extremitätenknochen und Thorax - Gerätestandort Westerkappeln, NRW; Teleradiologe in überörtlicher Gemeinschaftspraxis mit Standorten in Ibbenbüren und Lengerich vornehmlich an Werktagen zu normalen Dienstzeiten über Sonderantrag Teleradiologie außerhalb der Notdienstzeiten bzw. auf 24h-Teleradiologie-Option (Paragraph 123 Strahlenschutzverordnung, Paragraph 14 Strahlenschutzgesetz).
geplante Teleradiologie - Trias:
Westerkappeln:
1.) Zwei MTRA mit Wohnort Westerkappeln, steigerbar bis auf 4 vertretende MTRA;
2.) Meine Person, Landarzt (Facharzt Allgemeinmedizin) mit aktueller Fachkunde im Strahlenschutz der Röntgen-Notfalldiagnostik, Ärztekammerbestätigung, dass ich als Arzt am Orte der Telereadiologie qualifiziert bin, zwei weitere Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz der Notfalldiagnostik vor Ort.
Ibbenbüren:
3.) Mehrere Radiologen, die als Teleradiologen in Ibbenbüren / Lengerich tätig wären. Ein hauptverantwortlicher Teleradiologe.
Geplante Strahlenschutzmaßnahmen: Enge Einbidung des Teleradiologen in den klinischen Betrieb: einmal pro Woche Vor-Ort Anwesenheit des Teleradiologen in Westerkappeln für Gerätecheck und persönlichen Austausch innerhalb der Teleradiologie-Trias incl. regelmäßiger Unterweisungen und Belehrungen.
Ziel: Wiederherstellung einer Notfall-Röntgen-Versorgung (wie 1975-2021 möglich gewesen) in und um Westerkappeln, da häufig hoch betagte immobile Patienten mit Frakturverdacht und Abklärungsverdacht Thoraxerkrankung (z.B. Verdacht auf Pneumonie) unsere Praxis aufsuchen und der Wegfall der Röntgenoption durch Weggang des Fachinternisten mit Röntgenzulassung zu einer deutlich wahrnehmbaren Verschlechterung der Versorgungslage mit entsprechendem Anstieg von Notfall-Krankenhauseinweisungen führte.
Problematik: nicht abschließend geklärte Bedürfnisfrage für die geplante Notfall - Teleradiologie mittels digitalen Röntgens außerhalb der Notdienstzeiten in Westerkappeln.
Frage: Wie schätzen die Mitglieder des Forums Strahlenschutzrecht unser Modellprojekt Teleradiologie auf dem Lande Westerkappeln - Ibbenbüren strahlenschutzrechtlich ein? Halten Sie unser Konzept zur Sicherung der Röntgenversorgung im ländlichen Raume außerhalb der Notdienstzeiten für geeignet und zulassungsfähig?
Welche Empfehlungen zum weiteren Vorgehen haben Sie gegebenenfalls an uns?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Dr. med. Michael Schlathölter
Westerkappeln