Unser CT wurde bisher in einer Kooperation mit einer Praxis teleradiologisch betrieben. Ab 1.1.2020 wird mit einer anderen Praxis kooperiert und dazu die Genehmigung hoffentlich wie bisher erteilt. Zählt dies nun als Neuanmeldung? Gilt dann nicht mehr die Übergangsfrist zur Bestellung eines MPE bis Ende 2022?
Mit freundlichen Grüssen
U. Döhner