Sehr geehrter Herr Volk
Zumindest in Niedersachsen gibt es eine Handlungsanweisung des Umweltministeriums an die Aufsichtsbehörden, den Stellenschlüssel 6% und 8% zugrunde zu legen und zu überprüfen.
Wie das in anderen Bundesländern aussieht, ist das meines Wissens in Hessen und NRW ebenfalls der Fall. Eine Überprüfung wird zukünftig vermutlich im Rahmen des risikoorientierten Aufsichtsprogramm der Behörden stattfinden, soweit das natürlich irgendwie möglich ist. Wenn ein MPE Vollzeit in der Strahlentherapie/Nuklearmedizin beschäftigt ist, ist eine Übernahme der Aufgaben und Plichten in der Röntgendiagnostik sicherlich schwierig bis unmöglich. Letztendlich wird es entscheidend sein, ob die Aufgaben im Rahmen der Tätigkeit wahrgenommen werden können und ob entsprechende Verträge/Dienstanweisungen existieren.
Wenn der MPE durch eine solche Dienstanweisung zur Übernahme der Pflichten in der Röntgendiagnostik verpflichtet wurde, ist er natürlich auch für die Mitwirkung bei der Meldung und Aufarbeitung bedeutsamer Vorkommnisse verantwortlich.
Diese Situation ist natürlich nicht sonderlich befriedigend, aber rein formal wären damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten.
Viele Grüße
Georg Stamm