neuer Grenzwert der Augenlinsendosis

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
dass der Grenzwert der Dosis für die Augenlinse mit dem neuen Strahlenschutzgesetz auf 20 mSV herabgesetzt wird, ist mittlerweile vielen strahlenexponierten Mitarbeitern in der Medizin bekannt. Dennoch gibt es viel Unsicherheit über das praktische Vorgehen. Welche praktische Konsequenz hat dies zum Beispiel für die Tätigen im Herzkathater-Labor, in der Nuklearmedizin bei der Verwendung von Betastrahlern wie PET, SIRT, RSO usw. Wer bestimmt die Augenlinsendosis, wie wird diese bestimmt, wer muss ein Dosimeter tragen, wer eine Schutzbrille? Gibt es veröffentlichte Studien /Erhebungen über die Augenlinsendosis der o.g. Tätigen? Ich werde im Internet irgendwie nicht fündig über konkrete Handlungsvorgaben. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Irene Vent
Irene Vent
Sehr geehrte Frau Vent, es zeichnet sich ab, dass für radiologische Interventionen (z.B. in der Kardiologie), aber möglicherweise auch für andere Röntgenuntersuchungen mit relativ langen Durchleuchtungszeiten (z.B. Angiographien, kardiologische Untersuchungen, intraoperative Röntgenuntersuchungen), die Einhaltung des neu zu erwartenden Grenzwertes für die Augenlinsendosis von 20 mSv/a ein Problem darstellen wird. In der RöFo 2013 Band 05, Seite 474-481 wurden diesbezügliche Messergebnisse dazu vorgestellt. Man muss damit rechnen, dass bei o.g. Röntgenuntersuchungen und Interventionen dieser neue Grenzwert von 20 mSv/a nur eingehalten werden kann, wenn ein spezieller geräteintegrierter Oberkörperstreustrahlenschutz genutzt und möglichst zusätzlich eine Bleiglasbrille getragen wird. Nach der jetzt geltenden RöV hat der Anwender eine zusätzliche Teilkörperdosimetrie nach § 35 Abs. 1 Satz 1 RöV i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 2 RöV durchzuführen: Für das Tragen eines Teilkörperdosimeters im Zusammenhang mit einer erwarteten Linsenexposition gilt die Forderung, dass dies bei möglicher Überschreitung von 1/10 des betreffenden Grenzwertes (150 mSv/a; siehe § 31a Abs. 2 Nr. 1 RöV), also von 15 mSv/a, zwingend ist. Nach den uns bekannten Größenordnungen der bei o.g. Untersuchungen und Interventionen typischerweise entstehenden Linsendosis kann ein Wert von 15 mSv/a ohne Verwendung von Oberkörperstreustrahlenschutz oder (am besten: und) Bleiglasbrillen in der Regel nicht eingehalten werden. Es ist davon auszugehen, dass dies für den zukünftigen Grenzwert der Augenlinsendosis von 20 mSv/a auch gelten wird. Entsprechend muss man damit rechnen, dass die Forderung nach Teilkörperdosimetrie schon oberhalb von 2 mSv/a bestehen wird(1/10 von 20 mSv/a) Dieser Grenzwert von 20 mSv/a muss bis 31.12.2018 „umgesetzt“ werden (siehe Artikel 31 des Gesetzesvorhabens). Zu den entsprechenden Verhältnissen bei Arbeitsplätzen in der Nuklearmedizin können wir vom Forum RöV zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts Konkretes sagen. Mit freundlichen Grüßen K. Ewen
Klaus Ewen

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