Prüfpunkt M03G10a SV-RL

Hallo,

ich habe eine Frage zum Prüfpunkt M03G10a der aktuellen Sachverständigen-Prüfrichtlinie.

Laut o.g. Prüfpunkt müssen Interventionelle System die ab 01.01.2024 in Betrieb gehen eine Visuelle Warnung bei Überschreitung eines eingestellten Grenzwertes der angezeigten Exposition des Patienten vorweisen. Leider ist dieser Punkt in der SV-RL nicht näher Erläutert.

Daher stellen sich folgende Fragen.

1. Ist hierfür ein bestimmter Dosiswert definiert oder ist dieser durch den Hersteller frei definierbar. Air-Kerma, Hautdosis?

2. Welche Grenzwerte sind definiert? Die der Leitlinie?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

Sven

Sven

Sehr geehrter Anfrager,

der eingestellte Dosiswert ist je nach Hersteller unterschiedlich. Die Prüfposition wurde eingeführt, damit der Anwender rechtzeitig gewarnt wird, wenn die Hautdosis kritisch wird. Bei Geräten der Firma Siemens gibt es einen farblichen Hinweis (bis 2 Gy grün, ab 2 Gray gelb > 4 Gray rot). Andere Hersteller beziehen sich auf die Dosis am Referenzpunkt.

Bei neueren Geräten lassen sich auch die DRWs hinterlegen und es erfolgt ein entsprechender Hinweis bei Überschreitung. Der Anwender kann ggf. auch selbst Werte unterhalb der Warnschwelle eingeben.

Ich empfehle daher eine direkte Anfrage beim Gerätehersteller wie die Anforderung der Prüfposition umgesetzt ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

 

Sehr geehrter Herr Dr. Westhof,

 

meine Frage stellt sich als Hersteller. Ich Arbeite für ein International agierendes Unternehmen. Für unsere Entwicklung ist es notwendig genaue Anforderungen für so einen Prüfpunkt zu kennen, um dies korrekt umsetzen zu können. Leider konnte ich dazu bisher nichts Genaueres finden.

Wir haben bereits ein Dosisanzeigesystem, was visuell die (ähnlich wie von Ihnen Beschrieben) Hautdosis am Patienten darstellt. Nur war uns nicht klar, ob dies dem Prüfpunkt zu genüge entspricht oder bestimmte Anforderungen bestehen die in der SV-RL nicht dokumentiert sind.

Eine Darstellung in Verbindung mit den DRWs würde aber schon wieder komplett anders aussehen, da dort ja das DFP als relevanter Wert gesehen wird.

Laut Ihrer Antwort und der eines Sachverständigen, mit dem ich auch schon über das Thema geredet habe, scheint die Anforderung der Darstellung erst einmal erfüllt zu sein.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Sven

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.