Raumklasse im Demonstrations- und Besprechungsraum; Interventions-CT

Zum Modell der Raumklassen nach DIN 6868-157 stellt sich mir die Frage, nach welcher Raumklasse ein Demonstrationsraum, in dem nicht befundet wird, aber in dem therapierelevante Entscheidungen (Tumorboard etc.) getroffen werden, eingeteilt wird.

Ebendiese Frage stellt sich mir für einen Raum für interventionelle Computertomographie und die darin befindlichen BWS.

Konkret unterscheiden würde sich die Einteilung in Befundung und Betrachtung in der Notwendigkeit für eine Abnahmeprüfung wie auch in laufende Konstanzprüfungen. Und natürlich im Preis der Anschaffung der BWS.

Uwe

Hallo Sebastian

für die Monitore im Demonstrationsraum ist es einfach: dort werden Aufnahmen/Bilder betrachtet für die bereits (in der Regel) eine Primärbefundung vorliegt, damit würden die Monitore höchstens in RK 4 fallen. Da auch die Beamer in einem Demoraum prinzipiell nicht nach DIN abgenommen werden können braucht man das auch nicht für die Monitore. Wenn allerdings öfter auch an diesen Arbeitsplätzen eine Primärbefundungen stattfinden sollte, müsste man analog zu den anderen Arbeitsplätzen  dort RK1 zugrunde legen.

Bei den Monitoren im CT-Raum wird das jetzt etwas schwieriger. Ich würde diese Monitore in RK3 einstufen, d.h. Räume zur Führung einer Untersuchung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Stamm

georgstamm

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