Zum Modell der Raumklassen nach DIN 6868-157 stellt sich mir die Frage, nach welcher Raumklasse ein Demonstrationsraum, in dem nicht befundet wird, aber in dem therapierelevante Entscheidungen (Tumorboard etc.) getroffen werden, eingeteilt wird.
Ebendiese Frage stellt sich mir für einen Raum für interventionelle Computertomographie und die darin befindlichen BWS.
Konkret unterscheiden würde sich die Einteilung in Befundung und Betrachtung in der Notwendigkeit für eine Abnahmeprüfung wie auch in laufende Konstanzprüfungen. Und natürlich im Preis der Anschaffung der BWS.