Guten Tag,
Aus gegebenem Anlass stehe ich vor der Frage, mit welchen Pflichten und Rechten ein externer MPE arbeiten kann. Konkretes Beispiel: Ein MPE für ein CT einer Praxis wird der Behörde als beratender MPE gemeldet. Der MPE einigt sich mit der jeweiligen Praxis darauf sich ausschließlich um die Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte zu kümmern, die Praxis kümmert sich mit ihren festen Angestellten um den Rest, wie Qualitätssicherung, bedeutsame Vorkommnisse und Unterweisungen. Der MPE kann so theoretisch bei Bedarf zur Beratung hinzugezogen werden, faktisch passiert dies jedoch nicht. Wäre so eine Konstellation rechtlich möglich?
Was wäre, wenn in einem solchen Fall durch die ärztliche Stelle auffällt, dass monatelang keine Konstanzprüfung durchgeführt wurden? Ist der MPE hier trotz Vereinbarung mit der Praxis in der Verantwortung?
Vielen Dank und beste Grüße,
Nicolas Wißmann