rechtfertigende Indikation und Rö

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, auf Grund Uneinigkeit zwischen mir und der übergeordneten Stelle erlaube ich mir, auch auf die Gefahr hin lästig zu werden, an Hand eines Beispiels noch einmal klärend nachzufragen:
Ein praxisfremder Patient wird mit der Angabe der rechtfertigenden Indikation „Unfall mit Z. n. Nervus ulnaris-Verletzung li. Bitte um Rö li Hand in 2 Ebenen“ überwiesen. Keine weiteren Angaben oder Mitgaben zu Anamnese, klinischem Befund, Krankheitsverlauf und Voruntersuchungen. Ohne persönlichen Kontakt durch einen Radiologen und ohne wenigstens Vorlage eines Fragebogens zu Anamnese, klinischem Befund, Krankheitsverlauf und Voruntersuchungen und damit ohne jede Klärung oder Kenntnis von oder zu Anamnese, klinischem Befund, Krankheitsverlauf und Voruntersuchungen wird dieser Patient wie extern angefordert durch die MTA/R an der li Hand geröntgt. Im Nachhinein wird erfahren, dass div. alte Rö-Bildern + eine 6 Monate alte MRT-Handspule + Kontrastmittel vorhanden sind – alle dazu ohne Nachweis von pathologischen Knochenveränderungen auch im Sinne einer Arthrose.
Nach dem Röntgen wird vom Radiologen mit Datum einen Tag später das Rö-Bild befundet und zum Rö-Befund wird als Indikation dokumentiert: anhaltende Beschwerden nach Trauma mit Schmerzen über dem Handgelenk. Fragestellung eines CRPS I. Ossäre Veränderungen? Demineralisierung?
1. Frage: Hätte dieser Patient überhaupt geröntgt werden dürfen? Meiner Beurteilung nach aus mehrfachem Grund nicht. Erstens konnte und durfte schon mangels Kenntnis zu o. g. eine rechtfertigende Indikation nicht gestellt werden. Zweitens war die vorformulierte Indikationsangabe keine Fragestellung sondern sozusagen ins Blaue hinein. Drittens liegt bei dieser vorformulierten Indikationsangabe grundsätzlich keine Indikation zum Rö zum vor sondern zur neurologischen Abklärung vor. Und Viertens auf Grund der unauffälligen Vorbefunde ist die Indikation für ein erneutes Röntgen zumindest zweifelhaft. Da ich aber nur ein kleiner Assistenzarzt bin…
2. Frage: Da ich es nicht höflicher formulieren kann – hätte die vorformulierte Indikationsangabe des anfordernden Arztes überhaupt mangels Kenntnis zu Anamnese, klinischem Befund, Krankheitsverlauf und Voruntersuchungen weder vor noch zum Röntgen geändert werden dürfen? Auch da sehe ich ein klares Nein. Da ich aber nur ein kleiner Assistenzarzt bin…
3. Frage: Auch hier, da ich es nicht höflicher formulieren kann – hätte die vorformulierte Indikationsangabe des anfordernden Arztes sozusagen mit/nach dem Rö geändert werden dürfen, weil sich erst dann Informationen zu Anamnese, klinischem Befund, Krankheitsverlauf und Voruntersuchungen ergeben hatten? Auch da sehe ich ein klares Nein. Da ich aber nur ein kleiner Assistenzarzt bin…
MFG und herzlichen Dank Busch
dirkbusch
Sehr geehrter Herr Busch, ich möchte noch einmal darauf hinweisen (siehe Ihre Forumanfragen 2821 und 2823), dass das Forum RöV keine beratende oder begutachtende Institution im Zusammenhang mit der Stellung von Indikationen zu röntgendiagnostischen Maßnahmen sein kann. Das war bei der Gründung dieses Internet-Forums auch nicht vorgesehen. Wir haben uns in Ihrem Fall trotzdem Mühe gegeben, unsere Meinung zu Ihren Beiträgen und Fragen zu äußern, aber wir möchten das in diesem Stil nicht weiter ausbauen. Es gibt zu diesen Zwecken andere Organisationen, wie z.B. die Ärztlichen Stellen und die Ärztekammern. Wir im Forum RöV möchten uns auch nicht „anmaßen“, bei ausschließlich medizinisch-radiologisch basierten Fragestellungen mitzubestimmen, was an sich Angelegenheit ärztlicher Gremien, wie z.B. der Obengenannten, sein sollte und sein muss. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, und ich verbleibe mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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