Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zu dem leidigen Thema "Rechtfertigende Indikation"
Beispiel: Patient kommt aus der Ambulanz in die Röntgenabteilung, Anforderung: Rö Knie. Patient klagt, er habe auch Schmerzen im Sprunggelenk. Wie ist das folgende Procedere zu bewerten?
Anruf der MTR in der Ambulanz, dort wird am Telefon gesagt, das OSG soll ebenfalls geröntgt werden,MTR erstellt in der Röntgenabteilung eine neue Anforderung inklusive Rechtfertigende Indikation. Eine weitere ärztliche Untersuchung erfolgt nicht.
Beispiel 2: Patient soll auf Intensivstation geröntgt werden, Anforderung Thorax. MTR bekommt mündlich vor Ort gesagt, sie soll das Handgelenk gleich mit röntgen.
Dürfen MTR auf mündlichen Zuruf oder durch das Telefon die Rechtfertigende Indikation in das System eintragen?
Müssen sich MTR vergewissern, dass der Arzt/die Ärztin aus der Ambulanz die Notfallfachkunde hat oder auf ITS die erforderliche Fachkunde hat und von daher eine RI stellen darf?
Ist die RI rechtlich nicht ordnungsgemäß erfolgt, der/ die MTR weiß das, wie ist dies rechtlich zu bewerten?
Leider gibt die StrSchV und das StrlSchG keine eindeutige Anwort auf diese Fragen.
Dass nur eine Arzt /Ärztin mit der erforderlichen Fachkunde die RI stellen darf, ist klar. Aber im Alltag läuft dies leider nicht immer so eindeutig.
Mit freundlichen Grüßen