Rechtsgrundlage für nichtmedizinische Anwendung von Röntgenstrahlen bei Privatgutachten

Sehr geehrtes Team des Forums, Röntgenaufnahmen im Rahmen von Gutachten (also nicht zur Behandlung von Erkrankungen) fallen unter die "nichtmedizinische Anwendung", müssen lt. § 83 (1) StrlSchG also "durch Gesetz vorgesehenen oder zugelassen" sein. Für gerichtlich angeordnete Gutachten sind dies vermutlich die Strafprozessordnung oder die Zivilprozessordnung, für Gutachten des medizinischen Dienstes oder der gesetzlichen Rentenversicherung ist es das SGB. Aber welches Gesetz deckt Rö-Aufnahmen im Rahmen von (Privat-)Gutachten für private Versicherungsträger ab? Besten Dank für Ihre Antwort, Klaus Neumann

K. Neumann

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