Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte im klinischen Betrieb eine Notfallsituation eintreten und ein Arzt ohne entsprechende Fachkunde eine Röntgenaufnahme anfertigen - wie ist die rechtliche Situation? Gibt es hier schon entsprechende Urteile o.ä., ob hier mit "Gefahr für Leib und Leben des Patienten" argumentiert werden kann oder der Arzt weiterhin vollumfänglich in der persönlichen Haftung steht?
Schonmal vielen Dank!