Röntgenaufnahmen in Notfallsituationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollte im klinischen Betrieb eine Notfallsituation eintreten und ein Arzt ohne entsprechende Fachkunde eine Röntgenaufnahme anfertigen - wie ist die rechtliche Situation? Gibt es hier schon entsprechende Urteile o.ä., ob hier mit "Gefahr für Leib und Leben des Patienten" argumentiert werden kann oder der Arzt weiterhin vollumfänglich in der persönlichen Haftung steht?

Schonmal vielen Dank!

agrob

Bei dieser Frage würden sie bei 10 Juristen vermutlich 10 unterschiedliche Antworten erhalten. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass die akute Lebensgefahr für einen Patienten über dem Strahlenschutzrecht steht. Das gilt aber nur für den absoluten Einzelfall. Ein Krankenhaus befindet sich immer Zustand des Notfalls und muss daher organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit für diesen "Normalfall" fachkundige Ärzte bereitstehen. Regelmäßige Röntgenuntersuchungen lebensbedrohter Patienten ohne fachkundige Ärzte sind sicher nicht abgedeckt.

 

H. Lenzen

H. Lenzen

Gibt es zu diesen organisatorischen Maßnahmen einschlägige Literatur oder Urteile? Sind demnach rund um die Uhr fachkundige Ärzte vorzuhalten, bspw. für Polytrauma-CTs?

Uwe

Das Strahlenschutzrecht verlangt für jede Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen eine rechtfertigende Indikation durch einen im Strahlenschutz fachkundigen Arzt. Dies ist unabhängig von Tageszeiten oder klinischer Fragestellung. Es existieren diverse Urteile, die bis zur Körperverletzung gehen, wenn gegen diesen Grundsatz verstoßen wird.

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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