Sachkunde C-Bogen

Hallo!

Eine Frage zur erforderlichen Sachkunde:

Welche Sachkunde ist erforderlich für die Verwendung eines C-Bogens im OP auf orthpädisch-unfallchirurgischem Fachgebiet.

Der C-Bogen wird eingesetzt zur intra-/postop. Kontrolle z.B. von Osteosynthesen.

Wir hier die Sachkunde nach Rö7 (fluoroskop. Intervention) benötigt oder reicht Rö3.1 (Rö-Diagnostik Skelett)? Es wird ja keine Intervention im radoilogischen Sinne durchgeführt, sondern das Ergebnis, z.B. einer Oteosynthese beurteilt.

Vielen Dank!

maki

Sie sehen das völlig richtig. Die Osteosynthese ist keine Intervention im strahlenschutzrechtlichen Sinne. Daher ist Rö 7 nicht notwendig.

Es reicht Rö 3.1 oder Rö 4.

mfg

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

Hallo miteinander, 

ist es tatsächlich so, dass auch Rö3.1 für intraoperative Behandlungen mittels C-Bogen im OP ausreicht? Ich war immer der Ansicht, dass Rö4 benötigt wird und Rö3.1 nur für konv. Röntgendiagnostik geeignet ist. Aktuell überprüfen ja auch die Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht, ob die Fachkunde zu dem passt was man als Ärztin/Arzt indiziert bzw. macht.

Beste Grüße 

Ewald Guni

Ewald Guni

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