schriftliche Arbeitsanweisungen für alle Untersuchungen und Behandlungen im Röntgen Bereich

sehr geehrte Herren,

ich habe zwei Fragen an Sie,

sind die Mediziner mit Fachkunde für schriftliche Arbeitsanweisungen für alle Untersuchungen und Behandlungen im Röntgen Bereich nicht zuständig ?  Für andere Mitarbeiter (MPE, MTRA,..) ist es fast unmöglich, so viel Fachwissen zu haben wie Fachärzte mit Fachkunde.

müssen die Personen, die im Überwachungsbereich nicht im Kontrolbereich arbeiten, unterwiesen werden ? müssen diese Personen unbedingt Dosimeter tragen ?

 

veieln dank im Voraus

mfg

klein

 

 

 

Tim

Sehr geehrter Herr oder sehr geehrte Frau Klein,

Arbeitsanweisungen sollten von Sach- und fachkundigen Personen angefertigt werden. Da sich die Arbeitsanweisungen auf den medizinischen Bereich erstrecken, ist sicherlich das fachkundige ärztliche Personal in erster Linie gefordert. Das heißt aber nicht, dass nicht auch MTRAs oder MPEs einen Beitrag dazu leisten können. Ich würde ihnen empfehlen auch einen Beitrag von den MTRAs und MPE einzufordern.

Im Bereich der Röntgendiagnostik ist es nicht erforderlich, dass Personen im Überwachungsbereich in die amtliche Personendosimetrie eingebunden sind.

Fazit: keine Personendosimetrie für Personen, die sich ausschließlich im Überwachungsbereich aufhalten!

Nach § 63 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV ist die Unterweisung erstmals vor Aufnahme der Betätigung oder vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich durchzuführen. Nach § 63 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 StrlSchV müssen Personen, die Rahmen einer anzeige- oder genehmigungspflichtigen Tätigkeit tätig werden, unterwiesen werden. Daraus ergibt sich aus meiner Sicht, dass z. B. MTRAs die lediglich im Schaltraum die  technische Durchführung initiieren, unerweisen werden müssen. Dies gilt nicht für Verwaltungspersonal das sich im Überwachungsberich aufhält.

Fazit: Alle Personen, die mit der technischen Durchführung, Befundung, Stellung der rechtfertigenden Indiaktion zu tun haben, unabhängig ob diese Personen im Kontrollbereichselbst tätigsind, sind zu unterweisen (Erst-Unterweisung, jähriche Folge-Unterweissungen).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.