Schwangerschaft in der Nuklearmedizin

Guten Tag wertes Expertenteam,

kann eine Umgestaltung des Arbeitsumfeldes in einer nuklearmedizinischen Einrichtung bewirken, dass die Inkorporation bei einer schwangeren Mitarbeiterin ausgeschlossen werden kann?
Könnte man beispielsweise durch eine Beschränkung der Tätigkeit auf die Bildaquisition und die Auswertungen der Untersuchungen die Inkorporation sicher ausschließen und unter Voraussetzung der in der StrlSchV geforderten Punkte (Zustimmung des SSB, arbeitswöchentliche Ermittlung der Personendosis, Einhaltung des Grenzwertes für das ungeborene Kind) eine Schwangere in der Nuklearmedizin einsetzen? 

Besten Dank und herzliche Grüße

Irene Vent

Irene Vent

Das ist sicher möglich. Die Schwangere dürfte dabei nicht im Kontrollbereich arbeiten. Wenn der Arbeitsplatz mit der Wirkstation außerhab liegt gibt es keinen wurklichen Grund dies nicht zu gestatten. Es könnte sinnvol sein hier auch die Aufsichtsbehörde mit ins Boot zu holen und sich die Absolution zu holen. 

vg

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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