Guten Tag wertes Expertenteam,
kann eine Umgestaltung des Arbeitsumfeldes in einer nuklearmedizinischen Einrichtung bewirken, dass die Inkorporation bei einer schwangeren Mitarbeiterin ausgeschlossen werden kann?
Könnte man beispielsweise durch eine Beschränkung der Tätigkeit auf die Bildaquisition und die Auswertungen der Untersuchungen die Inkorporation sicher ausschließen und unter Voraussetzung der in der StrlSchV geforderten Punkte (Zustimmung des SSB, arbeitswöchentliche Ermittlung der Personendosis, Einhaltung des Grenzwertes für das ungeborene Kind) eine Schwangere in der Nuklearmedizin einsetzen?
Besten Dank und herzliche Grüße
Irene Vent