Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten praxisintern gerade die Frage, ob Lagerungshilfen, insbesondere für die Strahlentherapie, allgemeiner aber auch für die radiologische Diagnostik, als Medizinprodukte gelten. Als Beispiel diente ein Kniekissen aus Carbon, das an den Indexschienen des Patiententischs eines Beschleunigers angebracht werden kann.
Meiner Meinung nach handelt es sich um Zubehör von Medizinprodukten. Diese sind laut MPG selbst eigenständige Medizinprodukte. Somit sind m.M. nach Lagerungshilfen ganz eindeutig Medizinprodukte.
Für Einschätzungen ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße,
Dr. rer. nat. Axel Cholewa