Speicherung von Fehlaufnahmen

Guten Tag liebes StrSchRecht-Team,

 

mich würde interessieren, ob alle Röntgenaufnahmen, also auch Fehlaufnahmen, im PACS archiviert werden müssen? Oder reicht es die zu befundenden Bilder ins PACS zu schicken und die Gesamtdosis aller Aufnahmen zu archivieren?

 

Viele Grüße

juwi

Das Strahlenschutzrecht schreibt vor, dass jede Exposition zu dokumentieren ist. Das bedeutet, es müssen nicht die Fehlaufnahmen, wohl aber die Expositionsdaten der Fehlaufnahmen, archiviert werden. Bei Durchleuchtungen entstehen häufig keine Bilder. Trotzdem muss die Exposition archiviert werden. Am einfachsten ist dies über den RDSR möglich. Hierüber wird jedes radiation event dokumentiert.

mfg

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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