Sehr geehrte Frau Butzmann,
eigentliche sollte jeder bei seiner ersten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine Sozialvericherungsnummer bekommen. Spätestens sollte dies bei Eintritt in Ihr Unternehmen geschehen sein. Für ausländische Mitarbeiter nennt das BfS auf seiner Homepage folgende Alternativen:
- Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) bzw. geeignete ausländische Identifikationsnummer (dies ist die im jeweiligen Land zum Zwecke der Strahlenschutzüberwachung verwendete Nummer, in der Regel die "Social Security Number" oder die "National Identification Number")
Ansonsten empfehle ich eine direkte Kontaktaufnahme mit dem BfS. Sicher gibt es hier eine Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
H. Lenzen