Strahlenbelastung durch mobiles Röntgen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe beim mobilen Röntgen eines Pferdes mitgeholfen. Die Tierärztin bat mich, den Halfterstrick sowie den vorderen Huf des Pferdes zu halten, sodass ich mit dem Rücken zum mobilen Röntgengerät stand. Ich trug zwar einen Bleischutz, dieser war am Rücken jedoch bis auf zwei überlappende Streifen offen. 

Während der Aufnahme stand ich also mit der Rückseite meines Körpers, die nahezu ungeschützt war, zum Gerät, während die Vorderseite meines Körpers von den Schultern bis zu den Schienbeinen mit dem Schutz bedeckt war. Meine Fragen daher: 

- weisen mobile Röntgengeräte eine vergleichbar hohe Strahlenemission auf wie solche, die stationär im medizinischen Bereich verwendet werden? 

- das Röntgengerät stand ca. 4 Meter entfernt und war auf den hinteren Huf des Pferdes gerichtet. Ich stand recht mittig vor dem Pferd. Wie hoch ist die Strahlungsbelastung einzuschätzen, die auf mich einwirkte? Ist anzunehmen, dass die letztlich falsch angelegte Schürze die ionisierende Strahlung sogar potenziert hat?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre fachkundige Einschätzung!

Freundliche Grüße

 

Weber

Sehr geehrte Anfragerin, sehr geehrter Anfrager,

bezüglich der Strahlenexposition im vorliegenden Fall kann ich auf Grund der Datenlage keine Aussage machen – und dies ist auch nicht Aufgabe des Forums. Hier können nur grundsätzliche Hinweise zum Strahlenschutz gegeben werden.

Zum konkreten Fall folgende Hinweise:

·         Bezüglich des Strahlenschutzes wäre es natürlich besser gewesen, entweder die Strahlenschutzschürze „verkehrt herum“ zu tragen oder sich während der Exposition mit richtig getragener Strahlenschutzschürze in Richtung Röntgengerät zu positionieren.

·         Für eine radiologische Untersuchung muss die erforderliche Bildqualität erreicht werden, das gilt für den Einsatz mit einer mobilen wie für eine stationäre Röntgeneinrichtung. Daher ist anzunehmen, dass die eingestellten Parameter ähnlich sein werden.

·         Ob eine Einblendung auf den Untersuchungsbereich durch den Tierarzt erfolgte, kann von meiner Seite nicht geklärt werden, da Sie aber ca. 4m von der Röntgeneinrichtung entfernt standen, kann davon ausgegangen werden, dass die Exposition an ihrem Standpunkt gegenüber dem Ort des Bildempfängers erheblich reduziert ist (Abstandquadrat-Gesetz/doppelter Abstand, Dosisreduzierung auf 1/4 ).

·         Durch das Anlegen einer Strahlenschutzschürze kommt es nicht zu einer erhöhten Strahlenexposition.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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