Strahlendosimeter

Brauchen MTRAs/MFAs im Röntgen, CT und Mammographie Srahlendosimeter?

ThomasB

Das ist nicht eine Frage des Arbeitsplatzes sondern der Dosis.

§64 (1) StrlSchV sagt hierzu:

Ist für den Aufenthalt in einem Überwachungsbereich für alle oder für einzelne Personen zu erwarten, dass im Kalenderjahr eine effektive Dosis von 1 Millisievert, eine höhere Organ-Äquivalentdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse und eine lokale Hautdosis von 50 Millisievert nicht erreicht werden, so kann für diese Personen auf die Ermittlung der Körperdosis verzichtet werden. 

Dies sollte allerdings immer in Abstimmung mit der Behörde erfolgen.

In den von ihnen genannten Bereichen dürfte einen effekt. Dosis von 1 mSv pro Jahr nur schwer erreichbar sein. Die Messprotokolle der letzten Jahre können hier hilfreich sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

 

H. Lenzen

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