Strahlenexponierte Personen Kategorie A B

Sehr geehrte KollegInnen,

ich habe auf einer Internetseite der Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern  folgende unverbindliche Information gelesen: 

Aus Gründen eines verbesserten Schutzes der beruflich exponierten Personen empfehlen wir daher, alle Personen, die arbeitstäglich durchschnittlich mehr als 20 min Durchleuchtungszeit haben, in die Kategorie A einzuteilen.

1.) Würden Sie diese Ansicht näherungsweise teilen?

2.) Könnte man daraus im Umkehrschluß folgern, dass Personen, die ausschließlich unfallchirurgisch /orthopädisch im OP eines kleineren Krankenhauses mit Durchleuchtung eines C-Bogens arbeiten, und diese arbeitstägliche Durchleuchtungszeit von 20 min nicht erreichen, dann auch nur in Kategorie B einzuteilen sind.?

Dr. Michael Pennartz

(Betriebsarzt)

 

MPE

Wir neigen hier mehr Tätigkeiten und nicht Zeiten zu betrachten.

Daher empfehlen wir in der Regel Personen, die regelmäßig fluoroskopische Interventionen begleiten oder durchführen und sich dabei im Kontrollbereich aufhalten der Kategorie A zuzuordnen. Hierzu zählen natürlich auch Tätigkeiten im Hybrid-OP.
Häufig halten sich MTRA´s nicht im Kontrollbereich auf. 

Zusätzlich sollte man die Personendosimetrie im Auge haben und Personenkreise mit deutlich erhöhten Dosiswerten (etwa 30% der Eingruppierungsgrenzen) sicherheitshalber dieser Kategorie zuordnen.

 

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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