Sehr geehrte KollegInnen,
ich habe auf einer Internetseite der Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende unverbindliche Information gelesen:
Aus Gründen eines verbesserten Schutzes der beruflich exponierten Personen empfehlen wir daher, alle Personen, die arbeitstäglich durchschnittlich mehr als 20 min Durchleuchtungszeit haben, in die Kategorie A einzuteilen.
1.) Würden Sie diese Ansicht näherungsweise teilen?
2.) Könnte man daraus im Umkehrschluß folgern, dass Personen, die ausschließlich unfallchirurgisch /orthopädisch im OP eines kleineren Krankenhauses mit Durchleuchtung eines C-Bogens arbeiten, und diese arbeitstägliche Durchleuchtungszeit von 20 min nicht erreichen, dann auch nur in Kategorie B einzuteilen sind.?
Dr. Michael Pennartz
(Betriebsarzt)