Strahlenschutzmittel Patient

Sehr geehrtes Expertenteam,

in der Neufassung der Sachveständigen-Richtlinie sind Patientenschutzmittel, die mindestens vorhanden sein müssen, in der Anlage III in einer Tabelle aufgeführt. Kann man diese jetzt als rechtlich verbindlich ansehen? 

Leider bedeutet das beim Thorax pa und lateral nachwievor, dass eine Gonadenschürze verwendet werden muss, sofern keine Geräteabschirmung vorhanden ist. Sehe ich das richtig? 

In der Tabelle finde ich die Mammografie nicht. In der Empfehlung der SSK und allgemein wird gesagt, dass eine Gonadenschürze bei der Mammografie nicht erforderlich ist. Wo finde ich hier die rechtliche Grundlage dazu? Oder reicht es, dass die Mammographie in der SV-RL nicht aufgeführt ist? 

Mit freundlichen Grüßen

I.Vent

Irene Vent

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Vent,

die Sachverständigenrüf-Richtlinie (SV-Rl) stellt den Stand der Technik dar und hat auch eine Verbindlichkeit. Die Richtlinie wurde im Fachausschuss Strahlenschutz von den Ländervertretern und den Vertretern des BMU verabschiedet und soll von den Sachverständigen im Rahmen ihrer Prüfung ab dem 01.010.2020 zu Grunde gelegt werden - dies gilt auch für die Überwachungsbehörden.

Die in  der Anlage III.1 angegebenen Strahlenschutzmittel müssen für die dort aufgeführten Untersuchungsarten mindestens vorhanden sein. Die Anwendung der Strahlenschutzmittel liegt in der Verantwortung des fachkundigen medizischen Personals. Für die Mammographie sind keine Strahlenschutzmittel aufgeführt und müssen daher vom Strahlenschutzverantwortlichen auch nicht vorgehalten werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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