Strahlenschutzmittel Patient SSK-Empfehlung vs. SV-RL

Sehr geehrter Herr Lenzen, sehr geehrter Herr Dr. Westhof,

 

am 26.08.2019 wurde von Ihnen bereits auf eine Anfrage bezüglich der Verwendung von Strahlenschutzmitteln bei Patienten geantwortet und auf die Diskrepanz zwischen der entsprechenden SSK-Empfehlung von 2019 und der damals gültigen SV-Richtlinie eingegangen, am 16.09.2020 wurde dann auch auf die neue SV-RL eingegangen. Es bleibt die konkrete Frage bestehen, welche Konsequenzen es hat, wenn wir der SSK-Empfehlung folgen und bei den entsprechenden Untersuchungen (z.B. bei Thoraxaufnahmen oder Aufnahmen des Abdomens) auf den Gonadenschutz verzichten. Was würde z.B. die Ärztliche Stelle sagen? Reicht es wirklich aus, den Gonadenschutz für diese Untersuchungen nur vorzuhalten, ihn aber nicht zu verwenden?

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

 

Dr. Klaus Neumann, Berlin

K. Neumann

Ihre Sorge kann ich verstehen. Mann kann sich nie sicher sein, ob eine ÄSt. oder eine Behörde unseren Ausführungen folgt. Aber in diesem Fall sollte es eigentlich klar sein, dass die SV-RL sich auf technische und physikalische Fragen bezieht und nicht auf die Anwendung. Der Anwender muss also über die beschriebene Ausstattung in der entsprechenden Qualität verfügen.

Die SSK-Empfehlung ist das, was der Name sagt "eine Empfehlung", die den Stand der Wissenschaft darstellt. Dieser Empfehlung kann sich die Ärztliche Stelle anschließen. Justiziabel dürfte das aber im Ernstfall nicht sein.

Grundsätzlich würde ich mich aber Fragen, ob Sie die Diskussion mit Ihren Patienten suchen wollen, wenn Sie den Gonadenschutz ohne Not weglassen auch wenn er nicht viel hilft.

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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