Sehr geehrter Herr Lenzen, sehr geehrter Herr Dr. Westhof,
am 26.08.2019 wurde von Ihnen bereits auf eine Anfrage bezüglich der Verwendung von Strahlenschutzmitteln bei Patienten geantwortet und auf die Diskrepanz zwischen der entsprechenden SSK-Empfehlung von 2019 und der damals gültigen SV-Richtlinie eingegangen, am 16.09.2020 wurde dann auch auf die neue SV-RL eingegangen. Es bleibt die konkrete Frage bestehen, welche Konsequenzen es hat, wenn wir der SSK-Empfehlung folgen und bei den entsprechenden Untersuchungen (z.B. bei Thoraxaufnahmen oder Aufnahmen des Abdomens) auf den Gonadenschutz verzichten. Was würde z.B. die Ärztliche Stelle sagen? Reicht es wirklich aus, den Gonadenschutz für diese Untersuchungen nur vorzuhalten, ihn aber nicht zu verwenden?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Neumann, Berlin