Sehr geehrte Damen und Herren,
im StrlSchG wird gefordert, daß der SSV für die Leitung und Beaufsichtigung SSB zu bestellen hat, wobei er selbst nicht fachkundig sein muß. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei ihm.
Inwiefern muß der SSV den SSB bzgl. der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben kontrollieren? Ich stelle mir das schwierig vor, insbesondere wenn der SSV nicht vom Fach ist und vom Strahlenschutz keinerlei Kenntnisse besitzt. Muß er dennoch eine Art Kontrollsystem einrichten oder ist es ausreichend dem SSB alle Pflichten zu übertragen (außer denen in § 43 Abs. 2 StrlSchV genannten) und darauf zu vertrauen, daß der SSB den SSV über alle Mängel die den Strahlenschutz beeinträchtigen auch informiert.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.