Strahlung im technischen Prüffeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir planen in einer Werkstatt ein technisches Prüffeld zu errichten. D.h., hier sollen gebrauchte Röntgengeräte (mobil oder auch stationäre) kurzzeitig aufgebaut, getestet und wieder abgebaut werden. Um den einwandfreien Betrieb sicherzustellen, muss natürlich auch mal Strahlung ausgelöst werden. Das Test-Personal besitzt natürlich die Fachkunde (R6-Technik) und wir würden um den Strahler geeignete Bleiwände aufstellen. 

Müssen hier noch irgendwelche Voraussetzungen erfüllt werden?
Eine Genehmigung kann nicht beantragt werden, da die Testgeräte nur für wenige Tage aufgebaut werden.

Vielen Dank im voraus.

 

A.Wolge

Sehr geehrte Anfragerin, sehr geehrter Anfrager,

bezüglich des Teststands sollten Sie sich unbedingt mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Verbindung setzen.

Aus meiner Sicht ist der Betrieb des Teststand genehmigungsbedürftig.

Im Antrag muss die Prüfaufgabe beschrieben und das Prüfgut mit Energie und Leistung angegeben werden. Dem Antrag würde ich auch einen Sachverständigen-Prüfbericht beifügen. Die Ortsdosismessungen sollten mit dem Prüfgut durchgeführt werden, welches über die höchste Energie und Leistung verfügt. Darüberhinaus sind Strahlenschutzbeauftragte zu benennen. 

Die Zuständige Behörde wird mit Sicherheit auch die Vorlage einer Strahlenschutzanweisung verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.