Guten Tag,
lt. Abs. 2.2 Leitfaden zur Handhabung der diagn.Referenzwerte in der Röntgendiagnostik werden Topogramme oder Monitoring-Untersuchungen als Hilfscans betrachtet, die nicht in den DRWs berücksichtigt werden.
Lt. BfS müssen Sie jedoch als besonderes Vorkommnis gewertet werden, wenn Sie 80 bzw. 120mGy im CTDI überschreiten.
D.h. auch Bolusscans sind hinsichtlich ihrer CTDI-Werte zu überwachen und ggfs. als besonderes Vorkommnis einzustufen?
Nach meinem Verständnis handelt es sich bei Bolusscans immer um einzelne Scans, mit jeweiligen CTDI, die am Ende im Protokoll aufsummiert werden - ist diese Summe dann in Relation zu den 80/120mGy Meldeschwellen zu setzen?
Hintergrund der Anfrage ist der Umgang mit SureScans der Fa. Toshiba/ Canon.
Vielen Dank.