Tätigkeiten in der Rad. Diagn am MRT

Guten Tag!

Meine Frage bezieht sich auf die Tätigkeiten der sog. "MRT Assistenten". Diese Personen führen MRT Untersuchungen in radiologischen Abteilungen an Patienten durch, obwohl sie oft keine Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, oder keine medizinische Ausbildung absolviert haben. Ist das erlaubt? Meiner Meinung nach gehören diese Tätigkeiten zu den Vorbehaltenen Tätigkeiten für MTR nach §5 MTBG: 

§ 5 Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen

(2) Die folgenden Tätigkeiten dürfen auf dem Gebiet der Humanmedizin nur von Medizinischen Technologinnen für Radiologie und Medizinischen Technologen für Radiologie ausgeübt werden:

 

1.technische Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik und anderer bildgebender Verfahren einschließlich Qualitätssicherung sowie Verabreichung von Pharmaka für die bildgebenden Verfahren nach ärztlicher Anordnung,

Röntgen

Da wir uns hier im Forum Strahlenschutzrecht befinden, möchte ich mich nicht zu berufsrechtlichen Fragen der MT´s äußern.

Nach Strahlenschutzrecht gibt es keinerlei Forderungen an die Qualität oder Ausbildung des Personals an einem MRT-Gerät.

Persönlich bin ich der Meinung, dass Regelungen, die den Fachkräftemangel verstärken ohne Lösungen für eine ausreichende Versorgung in Deutschland zu liefern hinterfragt werden sollten. Dies ist aber eine rein persönliche Meinung.

 

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

Hallo Herr Lenzen,

vielen Dank für ihre Meineung.

(@ -> Persönlich bin ich der Meinung, dass Regelungen, die den Fachkräftemangel verstärken ohne Lösungen für eine ausreichende Versorgung in Deutschland zu liefern hinterfragt werden sollten. Dies ist aber eine rein persönliche Meinung.)

Ich bin da zwiegespalten. Einersetis wollen wir natürlich etwas gegen den Fachkräftemangel etwas entgegensetzen, andererseits (jetzt nur mal überspitzt gesagt), soll nicht jeder der sich traut und es ihm paar mal gezeigt wurde die Patienten operieren dürfen, nur weil wir derzeit wenig Fachärzte haben.

 

Röntgen

Ich glaube Sie wissen schon sehr genau, dass meine Sichtweise so nicht zu interpretieren ist. Ich halte nur absolutistische Beschränkungen auf eine einzige Berufsgruppe nicht für zielführend. Das gibt es nichtmal im Strahlenschutzrecht. Dort dürfen auch andere Berufsgruppen unter entsprechenden Auflagen Untersuchungen durchführen. 

Insgesamt würde ich es begrüßen, wenn wir auf Basis des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen eine Fachkunderichtlinie für Ärzte und für die technische Durchführung an MRT's bekommen. Das ist aber leider nicht auf der Agenda des Gesetzgebers. 

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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