Guten Tag!
Meine Frage bezieht sich auf die Tätigkeiten der sog. "MRT Assistenten". Diese Personen führen MRT Untersuchungen in radiologischen Abteilungen an Patienten durch, obwohl sie oft keine Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, oder keine medizinische Ausbildung absolviert haben. Ist das erlaubt? Meiner Meinung nach gehören diese Tätigkeiten zu den Vorbehaltenen Tätigkeiten für MTR nach §5 MTBG:
§ 5 Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
(2) Die folgenden Tätigkeiten dürfen auf dem Gebiet der Humanmedizin nur von Medizinischen Technologinnen für Radiologie und Medizinischen Technologen für Radiologie ausgeübt werden:
1.technische Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik und anderer bildgebender Verfahren einschließlich Qualitätssicherung sowie Verabreichung von Pharmaka für die bildgebenden Verfahren nach ärztlicher Anordnung,