Teilkörperdosimetrie Linse

Guten Tag ExpertenTeam,

ab welcher zu erwartenden/möglichen Linsendosis ist das Tragen eines Teilkörperdosimeters verpflichtend? Laut aktuellen Richtlinien sind dies 15 mSv, was 10% der ALTEN Grenzdosis entspricht. In einem Schreiben des BMU (siehe Anlage) wird aber - entgegen der aktuell geltenden rechtlichen Vorgabe - gebeten, einen Grenzwert von 2 mSv (entsprechend 10% des NEUEN Grenzwertes) hierfür anzuwenden. In diversen Publikationen wird aber auch aktuell immer wieder der Grenzwert von 15 mSv genannt.

Wie ist korrekt zu verfahren?

Danke und freundliche Grüsse

Dr. S. Vetter

FrageStrSch?

Das Rundschreiben des BMUV bezieht sich auf eine Richtlinie, die sich an die Messtellenbetreiber wendet. Diese Richtlinie beschreibt u.a. Schwellenwerte für die Meldungen an die Aufsichtsbehörden. Es gilt also für den SSV weiterhin der Wert von 15 mSv. Dabei ist nicht entscheidend ob dieser Wert erreicht wird, sondern ob dieser Wert erreicht werden kann. Das Rundschreiben erwähnt aber auch eine Entscheidungshilfe für den SSV. Ergeben sich Messwerte oberhalb von 2 mSv so muss der SSV weitere dosimetrische Methoden in Erwägung ziehen. Diese müssen nicht zwingend Linsendosimeter sein. Bis 15 mSv kann er auch Abschätzungen aus anderen Dosimetrieergebnissen (z.B. Ortsdosismessungen, Körperdosismessungen etc.) heranziehen.

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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