Überwachungsbereich mobile Röntgengeräte

Liebes Expertenteam,

ich brüte gerade über der Erstellung einer Strahlenschutzanweisung und halte mich bislang überwiegend an die Muster-Strahlenschutzanweisung des Fachverbands Strahlenschutz e.V.

Beim tätigkeitsbezogenen Teil habe ich ein Problem bei mobilen Röntgengeräten auf Station. Für die Geräte ist - bei eingeschaltetem Strahler - ein Kontrollbereich mit dem Radius 1,5m angegeben. Angaben zum Überwachungsbereich finde ich aber weder in den Prüfberichten noch im Herstellerhandbuch. Ich habe den Verdacht, dass dieses an der geplanten Nutzung (<1000 Aufnahme/ Jahr je Gerät) liegt, so daß bei Verteilung auf die MTRA und Arbeitsplätze außerhalb des Kontrollbereichs keine Dosis über 1mSv erreicht werden kann und es somit keinen Überwachungsbereich gibt.

Ganz einleuchten mag mir das allerdings nicht: Wenn es einen Kontrollbereich gibt, in dem prinzipiell mehr als 6 mSv/a erreicht werden können, würde ich annehmen, dass es einen angrenzenden Bereich geben muss, in dem mehr als 1 mSv/a erreicht werden kann...

Können Sie mir sagen, wie ich da weiterkomme?

Viele Grüße

Sven Opitz

 

Sven Opitz

Sehr geehrter Herr Opitz,

in der DIN 6815 sind für mobile Röntgenaufnahmegeräte für die Kontrollbereichsgrenze 1,5 m angegeben. Auf die  DIN 6815 wird auch in der Sachverständigenprüfrichtlinie Röntgen (SV-RL) bezug genommen und somit ist die Beweisvermutung für diese Norm gegeben.  Da es sich bei dem Betreib von mobilen Röntgeneinrichtungen um einen sich einen örtlich wechselnden Kontrollbereich handelt, macht die Angabe von 1,5 m durchaus Sinn. In der Norm wird auch darauf hingewiesen, dass bei Einhaltung der Mindestabstände kein Kontrollbereich vorliegt, es aber ggf. ein Überwachungsbereich mit Expositionswerten > 1 mSv pro Jahr geben könnte. Die Dosis von 1 mSv pro Jahr für die Überwachungrenze ist aber nach 4 m Abstand schon erreicht. Außerdem sind die angenommenen Werte der Betriebsbelastung sehr konservativ gewählt.

Ich empfehle den Abstand, wenn möglich, auch über die 1,5 m auszudehnen und entsprechende Strahlenschutzkleidung zur Minimierung der Exposition zu tragen. Wichtig ist dabei auch das Tragen eines Schilddrüdenschutzes zur Minimierung der effektiven Dosis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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