Liebes Expertenteam,
ich brüte gerade über der Erstellung einer Strahlenschutzanweisung und halte mich bislang überwiegend an die Muster-Strahlenschutzanweisung des Fachverbands Strahlenschutz e.V.
Beim tätigkeitsbezogenen Teil habe ich ein Problem bei mobilen Röntgengeräten auf Station. Für die Geräte ist - bei eingeschaltetem Strahler - ein Kontrollbereich mit dem Radius 1,5m angegeben. Angaben zum Überwachungsbereich finde ich aber weder in den Prüfberichten noch im Herstellerhandbuch. Ich habe den Verdacht, dass dieses an der geplanten Nutzung (<1000 Aufnahme/ Jahr je Gerät) liegt, so daß bei Verteilung auf die MTRA und Arbeitsplätze außerhalb des Kontrollbereichs keine Dosis über 1mSv erreicht werden kann und es somit keinen Überwachungsbereich gibt.
Ganz einleuchten mag mir das allerdings nicht: Wenn es einen Kontrollbereich gibt, in dem prinzipiell mehr als 6 mSv/a erreicht werden können, würde ich annehmen, dass es einen angrenzenden Bereich geben muss, in dem mehr als 1 mSv/a erreicht werden kann...
Können Sie mir sagen, wie ich da weiterkomme?
Viele Grüße
Sven Opitz