Sehr geehrte Damen und Herren,
vergangene Woche war ich auf der Fortbildungsveranstaltung "CT für MPE" in Erlangen.
Hier kam es des Öfteren zu der Aussage (die mir grundsätzlich bekannt ist), dass jegliche Überschreitung eines DRW in der entsprechenden Patientenakte notiert werden muss, inklusive der Ursache der jeweiligen Überschreitung und weiterhin, dass der Patient über die DRW-Überschreitung in Kenntnis gesetzt werden muss.
Leider finde ich im Strahlenschutzgesetz bzw. der Strahlenschutzverordnung die zugrundeliegenden Paragrafen nicht.
Frage 1: Auf welche Paragrafen stützen sich diese Aussagen?
Frage 2: Geben die Gesetzestexte Auskunft darüber, wer hier in der Verantwortung steht? Untersuchender Arzt oder MPE?
Ich danke für die Auskünfte!