Unterweisung nach §63 StrlSchV durch Aktualisierungskurs obsolet?

Besteht im Jahr einer erfolgreichen Absolvierung eines Aktualisierungskurses trotzdem noch die Notwendigkeit der Teilnahme an einer Unterweisung nach §63 StrlSchV?

Die jährliche Unterweisung beinhaltet doch normalerweise spezifische Punkte für die Tätigkeit des Unterwiesenen, die sicher nicht in einer allgemeinen, externen Aktualisierung thematisiert werden, oder?

Mathias

Ja, wie Sie selbst schreiben, hat eine Unterweisung neben den allgemeinen Grundlagen auch Informationen und Erläuterungen zuenthalten, die speziell auf betriebsintern Aubläufe im Strahlenschutz eingehen. Es soll die Möglichkeit bestehen Probleme und Konsequenzen zu diskutieren. Dies wir zum Beispiel explizit von den zuständigen Behörden verlangt, wenn die Unterweisung mittels E-Learning durchgeführt wird.

Dies ist bei der Aktualliseirung nicht der Fall. 

Mit freundlichen Grüßen

asommer

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.