Vorsätzliches Auslösen von Röntgenstrahlung durch eine nicht autorisierte Person

Guten Tag,

zwischen dem 4. und 5.1.2024 gegen 03:40 Uhr hat sich ein Pfleger (mit 3/4 Ärzten)  von der zentralen Notaufnahme ohne Absprache mit Hilfe des Zahlencodes mit einem Patienten (Thoraxdrainage) Zugang zur Röntgenabteilung verschafft und den Pat. in den Untersuchungsraum gefahren.

Erst dann wurde die diensthabende MTRA tel. benachrichtigt. In dieser Zeit hat besagter Pfleger den nicht eingetüteten Detektor (Pat. blutete aus der Drainagewunde!) unter den Patienten geschoben. 

Ohne weitere Kommunikation mit der MTRA, die zwischenzeitlich am PC den Pat. bearbeitete, löste der Pfleger die Aufnahme aus und reagierte auch nicht auf das energische Einschreiten der MTRA. Der Detektor war blutverschmiert.

Nach Rückfrage stellte sich heraus, daß dies kein Einzelfall war und in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen ist. Es handelte sich dabei um dieselbe Person, die über keinerlei Fachkunde verfügt..

Handelt es sich hierbei um eine (wiederholte) Körperverletzung? Dann hätte das personalrechtliche Konsequenzen?

Freundliche Grüße und Danke im Voraus , 613931

613931

Sie schildern einen sehr spektakulären Fall. Natürlich darf das alles nicht geschehen. Trotzdem möchte ich versuchen die unterschiedlichen Fakten einzeln zu beleuchten.

Das Eindringen in die Röntgenabteilung und die eigenmächtige Benutzung von Geräten, die die Patientensicherheit gefährden können wirft zunächst einmal disziplinarische Fragen auf und muss durch die Krankenhausleitung geklärt werden. 

Sollte der Pfleger nicht über Kenntnisse oder Fachkunde im Strahlenschutz verfügen, wäre das Auslösen der Aufnahme ein erster Verstoß gegen das Strahlenschutzrecht.

Falls keine rechtfertigende Indikation durch einen fachkundigen Arzt in der Noraufnahme vorliegt, ist dies ein weiterer Verstoß gegen das Strahlenschutzrecht.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Aufnahme qualitativ ausreichend war oder wiederholt werden musste. Falls eine Wiederholungsaufnahme notwendig war, könnte man über eine Körperverletzung nachdenken. Dies wäre aber nur zu bejahen wenn ein Schaden mit größerer Wahrscheinlichkeit eintreten könnte. Dies ist der niedrigen Dosis einer Projektionsradiographie aber kaum machbar. 

Also alles in allem sehr unerfreulich und hoffentlich ohne Nachahmer!

 

H. Lenzen, Münster

 

H. Lenzen

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