Hallo Expertenteam,
im § 5 Abs. 24 Strahlenschutzgesetzt wird der MPE wie folgt definiert:
Medizinphysik-Experte: Person mit Mastearbschluss in medizinischer Physik oder eine in medizinischer Physik gleichwertig ausgebildete Person mit Hochschulabschluß, die jeweils die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt.
Was ist denn nun genau unter einer in medizinischer Physik gleichwertig ausgebildeten Person mit Hochschulabschluß zu verstehen?
Herr Stamm hat in einem Interview anläßlich der APT Tagung 2016 in Magdeburg es so definiert " Dein Eingangsvoraussetzung für einen MPE sollte im Allgemeinen ein Master im naturwissenschaftlich-physikalischen oder im Ingenieurbereich sein."
Welcher Master genau im naturwissenschaftlich-physikalischen Bereich (abgesehen vom Master in Physik) bzw. im Ingenieurbereich würde denn nun ausreichen, um die Spezialisierung zum MPE vornehmen zu können ? Könnten zum Beispiel auch ein Chemiker oder ein Biomedizintechniker sich zum MPE qualifiziieren? oder ist es Sache der jeweiligen Landesbehörde festzulegen, mit welchem naturwissenschaftlich-technischem Hochschulabschluss man sich zum MPE qualifizieren kann?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, vielen Dank im Voraus!
Louis Chevalier