Hallo Expertenteam Strahlenschutzrecht,
bei einem Audit (Unfallchirurgie) machte der Auditor darauf aufmerksam, dass die Operateure im OP(allesamt im Besitzt der Fachkunde für ein Teilgebiet nach RöV) für ihre Tätigkeit als Unfallchirurgen bzw. Wirbelsäulenchirurgen über die Fachkunde interventionelle Radiologie verfügen müssten. Ebenso ein Neurochirurg der eigenverantwortlich im CT eine PRT durchführt und dabei über die Fachkunde CT verfügt.
Dies war mir und den Chirurgen neu. Stimmt das? Also benötigen die Unfallchirurgen für Ihre Arbeit im OP die Fachkunde interventionelle Radiologie? Wie verhält es sich bei einem Wirbelsäulenchirurgen(Kyphoplastie, dorsale Instrumentierung) - benötigt der Kollege zwingenderweise für diese ja zum Teil durchleuchtungsgestützten Tätigkeiten die Fachkunde Interventionelle Radiologie oder reicht für beide Tätigkeiten die normale Teilgebietsfachkunde (Skelettsystem,Notfalldiagnostik) aus?Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Louis Chevalier