Genügen die mit erfolgreicher Berufsausbildung als Zahnmedizinische(r) Fachangetellte(r) erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz für eine Tätigkeit in der Humanmedizin unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes in Hinsicht auf die aktuelle Gesetzeslage?
Im Klartext: Ist es formal juristisch erlaubt, eine ZFA in als sonstiges Personal mit Kenntnissen im Strahlenschutz der Humanmedizin einzusetzen?