Liebes Team,
ist es zulässig, dass eine Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten von vornherein zeitlich befristet wird? Würde das nicht den besonderen Schutz des SSB (gerade mit der neuen Gesetzgebung und dem darin enthaltenen "Kündigungsschutz") aushebeln?
In einer befreundeten Praxis scheint es Usus zu sein, dass der angestellte Arzt bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) des Praxisinhabers (selber fachkundig) immer nur für die Zeit des Urlaubes bestellt wird. Kürzere Abwesenheiten des Praxisinhabers werden in der Regel von dessen Lebensgefährten (ebenfalls fachkundig und bestellter SSB) abgedeckt. In Urlaubszeiten sind aber (verständlicherweise) beide nicht vor Ort und der angestellte Arzt wird dann für diese - und nur für diese - Zeit zum SSB ernannt.
Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße!