Guten Tag,
in unserem Institut haben wir mit Beginn der Corona-Pandemie einzelne Befundungsworkstations als Heimarbeitsarbeitsplätze einrichten lassen. Dies erfolgte in Absprache mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt als Genehmigungsbehörde sowie einschließlich einer Abnahmeprüfung Teleradiologie (nach StrlSchG). Die Tätigkeit erfolgt im Regeldienst unter der erfüllten Voraussetzung der Präsenz eines fachkundigen Radiologen am Untersuchungsort (also nicht als Teleradiologie).
Ist diese Art der Nutzung auch dauerhaft außerhalb der aktuellen Pandemiesituation zulässig?
Mit freundlichen Grüßen
H. Tapper