Zuständigkeit Personendosimetrie im Belegkrankenhaus

Eine Frage zur Zuständigkeit für die Personendosimetrie in einem Belegkrankenhaus - hier speziell für AnästhesistInnen, die selbst keine Strahlen anwenden, sich aber ggfs. im Kontrollbereich (Durchleuchtung im OP) aufhalten müssen.

Wer muss hier die Personendosimetrie zur Verfügung stellen?  Die Belegklinik als Anlagenbetreiber?Oder unsere Gemeinschaftspraxis Anästhesie - die Frage stellt insbesondere auf in unserer GMP angestellete ÄrztInnen ab - sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, unsere Mitarbeitenden per Personendosimetrie zu überwachen?

Kann alternativ mittels Diensttanweisung /SOP die Pflicht zur Überwachung per Dosimetrie entfallen, wenn die Angestellten zum Verlassen des Kontrollbereiches immer dann angewiesen werden, sobald tatsächlich mittels C-Bogen durchleuchtet wird? Dies natürlich unter der Massgabe, den Patienten und das Narkosegerät/Monitor im Blick zu behalten und jederzeit die Durchleuchtung zu stoppen, sollte dies anästhesiologisch erforderlich sein.

Strahlenschutzausrüstung ist selbstverständlich vorhanden und wird getragen.

Belegarzt

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